Hier werden Ihnen die Abfälle detailliert aufgeführt
- Bodenaushub
Bodenaushub besteht nur aus naturbelassenem Lehm, Kies, Sand, Oberboden oder Kieselsteinen, welche weder verunreinigt noch belastet sind.
Grasnarben, Wurzeln, Bauschutt und größere Natursteine dürfen dem Bodenaushub nicht beigemischt werden.
- Bauschutt
Bauschutt besteht aus mineralichen Baustoffen wie z.B. Beton, Klinkersteinen, Kalksandsteinen sowie Putz und Mörtelresten. Bims, Porenbeton (Yton) oder Fliesen
und Keramik sind von minderwertiger Qualität und können nur bedingt dem Recycling zugeführt werden. Im Bauschutt dürfen sich keine Fremdstoffe wie z.B.
Holz, Folien, Papier oder Metalle befinden.
Gipsabfälle, wie Rigipsplatten oder Gipsdielen sind kein Bauschutt
- Baustellenabfälle
Baustellenabfälle bestehen aus mineralichen und organichen Stoffen wie z.B. Holz, Gips, Dämm und Isolierstoffe, Dachbahnen, Kabelreste, Kunststoffrohre, Folien,
Papier, Tapeten, restentleerte Farbeimer, Bauschutt, Boden und Bauschutt. Farben, Lacke, Öle, Treibstoffe und asbesthaltige Abfälle (Welleternitplatten) gehören
nicht zu den Baustellenabfällen.
- Altholz (Altholz wird in 4 Kategorien unterteilt)
A1
Unbehandeltes Holz wie z.B. Bretter, Balken, Möbel, Paletten, Holzkisten.
A2
Behandeltes Holz, welches nicht mit Holzschutzmitteln behandelt wurde, z.B. Paneelen, Schalholz, Leimbinder, Möbel, Spanplatten.
A3
Paletten mit Verbundmaterialien, Beschichtete Möbel
A4
Holz aus dem außenbereich, welche mit Holzschutzmitteln behandelt wurden, wie z.B. Bahnschwellen, Leitungsmasten, Fensterrahmen, Holz aus Schadensfällen
(Brandholz)
- Sperrmüll
Sperrmüll besteht aus Abfällen, welche nicht fest mit dem Haus verbunden sind, wie z.B. Möbel, Teppichböden, Geschirr, Matratzen, Gardinenstangen
und Hausrat. Reinigungsmittel, Chemikalien und Brennstoffe gehören nicht zum Sperrmüll und müssen gesondert Entsorgt werden.
- Grünabfälle
Grünabfälle, schredderfähig
Schredderfähige Grünabfälle bestehen aus Baum- und Strauchschnitt, Laub Rasenschnitt, und kleinen Wurzeln etc. Das Material darf einen Durchmesser von 20
cm. nicht überschreiten.
Grünabfälle, grob
Gobe Grünnabfälle bestehen z.B. aus Wurzeln, Stammholz und Stubben deren Durchmesser 20 cm. übersteigt. Diese Abfälle müssen vorzerkleinert werden,
welches einen geringen Aufpreis zur Folge hat. Grünabfälle dürfen nicht mit anderen abfällen vermischt werden,wie z.B. Balken, Bretter, Gartenzäune und sonstige
Althölzer.