Hier werden Ihnen die Abfälle detailliert aufgeführt
Bodenaushub
Bodenaushub besteht nur aus naturbelassenem Lehm, Kies, Sand, Oberboden oder Kieselsteinen, welche weder verunreinigt noch belastet sind.
Grasnarben, Wurzeln, Bauschutt und größere Natursteine dürfen dem Bodenaushub nicht beigemischt werden.
Bauschutt
Bauschutt besteht aus mineralichen Baustoffen wie z.B. Beton, Klinkersteinen, Kalksandsteinen sowie Putz und Mörtelresten. Bims, Porenbeton (Yton) oder Fliesen und Keramik sind von minderwertiger Qualität und können nur bedingt dem Recycling zugeführt werden. Im Bauschutt dürfen sich keine Fremdstoffe, wie z.B. Holz, Folien, Papier oder Metalle befinden.
Gipsabfälle, wie Rigipsplatten oder Gipsdielen sind kein Bauschutt
Baustellenabfälle
Baustellenabfälle bestehen aus mineralischen und organischen Stoffen wie z.B. Holz, Gips, Dämm und Isolierstoffe, Dachbahnen, Kabelreste, Kunststoffrohre, Folien, Papier, Tapeten, restentleerte Farbeimer, Bauschutt, Boden und Bauschutt. Farben, Lacke, Öle, Treibstoffe und asbesthaltige Abfälle (Welleternitplatten) gehören nicht zu den Baustellenabfällen.
Altholz
(Altholz wird in 4 Kategorien unterteilt)
A1
Unbehandeltes Holz wie z.B. Bretter, Balken, Möbel, Paletten, Holzkisten.
A2
Behandeltes Holz, welches nicht mit Holzschutzmitteln behandelt wurde, z.B. Paneelen, Schalholz, Leimbinder, Möbel, Spanplatten
A3
Paletten mit Verbundmaterialien, beschichtete Möbel
A4
Holz aus dem außenbereich, welche mit Holzschutzmitteln behandelt wurden, wie z.B. Bahnschwellen, Leitungsmasten, Fensterrahmen, Holz aus Schadensfällen
(Brandholz)
Sperrmüll
Sperrmüll besteht aus Abfällen, welche nicht fest mit dem Haus verbunden sind, wie z.B. Möbel, Teppichböden, Geschirr, Matratzen, Gardinenstangen
und Hausrat. Reinigungsmittel, Chemikalien und Brennstoffe gehören nicht zum Sperrmüll und müssen gesondert entsorgt werden.
Grünabfälle
Grünabfälle, schredderfähig
Schredderfähige Grünabfälle bestehen aus Baum- und Strauchschnitt, Laub- Rasenschnitt, und kleinen Wurzeln etc. Das Material darf einen Durchmesser von 20 cm. nicht überschreiten.
Grünabfälle, grob
Gobe Grünnabfälle bestehen z.B. aus Wurzeln, Stammholz und Stubben deren Durchmesser 20 cm übersteigt. Diese Abfälle müssen vorzerkleinert werden,
welches einen geringen Aufpreis zur Folge hat. Grünabfälle dürfen nicht mit anderen Abfällen vermischt werden, wie z.B. Balken, Bretter, Gartenzäune und sonstige Althölzer.